Überstundenabbau: Was gilt bei Krankheit
Ob Überstunden durch Freizeit abgebaut werden können und ob Arbeitgeber dies anordnen dürfen, hängt vor allem vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag und von einer etwaigen Betriebsvereinbarung ab. Während einer Krankheit werden Überstunden in der Regel nicht abgebaut. Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht als Freizeitausgleich gewertet, und die Stunden bleiben auf dem Konto bestehen, bis die Person wieder arbeitsfähig ist.Was sind Überstunden und wo stehen sie?
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Viele Unternehmen erfassen sie auf einem Arbeitszeitkonto. Dort wird festgehalten, wie viele Stunden ein Mitarbeiter mehr oder weniger gearbeitet hat.
Wie mit diesen Stunden umgegangen wird, entscheidet sich in dieser Reihenfolge:- Arbeitsvertrag: Enthält er eine Regelung zu Freizeitausgleich, Arbeitszeitkonto oder Vergütung von Mehrarbeit?
- Tarifvertrag: Gilt ein Tarifvertrag, sind dessen Regelungen zu beachten.
- Betriebsvereinbarung: Sie regelt häufig Lage, Abbau und Verfall von Arbeitszeitguthaben.
- Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen, etwa bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
Kann der Arbeitgeber Überstundenabbau anordnen?
Das hängt davon ab, ob eine Grundlage besteht. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht nach § 106 GewO. Damit kann er die Lage der Arbeitszeit konkretisieren. Ob er daraus auch das Recht ableiten kann, Mitarbeiter einseitig für den Abbau von Überstunden freizustellen, ist in der Praxis oft strittig.
Typische Konstellationen:- Der Vertrag oder ein Tarifvertrag regelt den Freizeitausgleich: Der Arbeitgeber kann Freizeit in dem vorgesehenen Rahmen anordnen, etwa mit einer Ankündigungsfrist.
- Eine Betriebsvereinbarung regelt Arbeitszeitkonten: Hier gelten die dort festgelegten Verfahren, zum Beispiel Mitteilungsfristen und Obergrenzen.
- Es gibt keine Regelung: Ein einseitiges Anordnen ist riskant. Es empfiehlt sich, den Freizeitausgleich einvernehmlich zu vereinbaren.
Überstundenabbau während Krankheit: Was gilt?
Wer arbeitsunfähig ist, arbeitet nicht. Für die Dauer der Krankheit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen:
- Krankheitstage werden in der Regel nicht als Abbau von Überstunden gebucht. Das Konto bleibt meist unverändert.
- Ein Freizeitausgleich während einer Krankheit ist kaum sinnvoll. Die Person ist ohnehin von der Arbeit befreit. Ein zusätzlicher Freizeitausgleich würde die Stunden nicht wirksam abbauen.
- Ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit ist zu berücksichtigen. Fällt Freizeitausgleich in eine Zeit der Krankheit, wird häufig diskutiert, ob diese Tage gutzuschreiben sind. Ähnlich wie beim Urlaub gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen. Das sollte im Einzelfall geprüft werden.
Fazit
Überstunden lassen sich in den meisten Fällen nur auf Basis klarer Regelungen abbauen. Während einer Krankheit ruht der Abbau in der Regel, und die Stunden bleiben erhalten. Eine saubere Dokumentation, klare Vereinbarungen und eine frühzeitige Abstimmung zwischen Unternehmen und Beschäftigten verhindern die meisten Konflikte.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Überstunden abbauen, wenn ich krank bin?
In der Regel nicht. Während einer Arbeitsunfähigkeit bleiben Überstunden meist bestehen. Sie können nach der Genesung abgebaut werden.
Darf mein Arbeitgeber mich während einer Krankheit zum Überstundenabbau freistellen? Eine Freistellung zum Abbau während der Krankheit ist nicht sinnvoll, weil die Entgeltfortzahlung bereits läuft. Die Stunden bleiben in der Regel auf dem Konto.Muss ich Überstunden immer durch Freizeit ausgleichen?
Nicht unbedingt. Je nach Vereinbarung können Überstunden auch vergütet oder auf einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.