AI SUMMARY: Ob Überstunden durch Freizeit abgebaut werden können und ob Arbeitgeber dies anordnen dürfen, hängt vor allem vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag und von einer etwaigen Betriebsvereinbarung ab. Während einer Krankheit werden Überstunden in der Regel nicht abgebaut. Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht als Freizeitausgleich gewertet, und die Stunden bleiben auf dem Konto bestehen, bis die Person wieder […]

Überstundenabbau: Was gilt bei Krankheit

Ob Überstunden durch Freizeit abgebaut werden können und ob Arbeitgeber dies anordnen dürfen, hängt vor allem vom Arbeitsvertrag, vom Tarifvertrag und von einer etwaigen Betriebsvereinbarung ab. Während einer Krankheit werden Überstunden in der Regel nicht abgebaut. Die Arbeitsunfähigkeit wird nicht als Freizeitausgleich gewertet, und die Stunden bleiben auf dem Konto bestehen, bis die Person wieder arbeitsfähig ist.

Was sind Überstunden und wo stehen sie?

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Viele Unternehmen erfassen sie auf einem Arbeitszeitkonto. Dort wird festgehalten, wie viele Stunden ein Mitarbeiter mehr oder weniger gearbeitet hat.

Wie mit diesen Stunden umgegangen wird, entscheidet sich in dieser Reihenfolge:
  1. Arbeitsvertrag: Enthält er eine Regelung zu Freizeitausgleich, Arbeitszeitkonto oder Vergütung von Mehrarbeit?
  2. Tarifvertrag: Gilt ein Tarifvertrag, sind dessen Regelungen zu beachten.
  3. Betriebsvereinbarung: Sie regelt häufig Lage, Abbau und Verfall von Arbeitszeitguthaben.
  4. Gesetz: Das Arbeitszeitgesetz setzt Grenzen, etwa bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
Fehlt eine klare Regelung, sollte sie vor einem Abbau geklärt werden. Das vermeidet Streit auf beiden Seiten.

Kann der Arbeitgeber Überstundenabbau anordnen?

Das hängt davon ab, ob eine Grundlage besteht. Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht nach § 106 GewO. Damit kann er die Lage der Arbeitszeit konkretisieren. Ob er daraus auch das Recht ableiten kann, Mitarbeiter einseitig für den Abbau von Überstunden freizustellen, ist in der Praxis oft strittig.

Typische Konstellationen: Bei Betriebsvereinbarungen kann zudem der Betriebsrat mitzubestimmen haben, etwa bei Lage und Verteilung der Arbeitszeit.

Überstundenabbau während Krankheit: Was gilt?

Wer arbeitsunfähig ist, arbeitet nicht. Für die Dauer der Krankheit besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen:

Praxistipp: Stimmen Sie den Abbau von Überstunden nach der Genesung ab. Dokumentieren Sie Arbeitsunfähigkeitszeiten und Freistellungen sauber, damit keine Unklarheiten entstehen.

Fazit

Überstunden lassen sich in den meisten Fällen nur auf Basis klarer Regelungen abbauen. Während einer Krankheit ruht der Abbau in der Regel, und die Stunden bleiben erhalten. Eine saubere Dokumentation, klare Vereinbarungen und eine frühzeitige Abstimmung zwischen Unternehmen und Beschäftigten verhindern die meisten Konflikte.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Überstunden abbauen, wenn ich krank bin?

In der Regel nicht. Während einer Arbeitsunfähigkeit bleiben Überstunden meist bestehen. Sie können nach der Genesung abgebaut werden.

Darf mein Arbeitgeber mich während einer Krankheit zum Überstundenabbau freistellen? Eine Freistellung zum Abbau während der Krankheit ist nicht sinnvoll, weil die Entgeltfortzahlung bereits läuft. Die Stunden bleiben in der Regel auf dem Konto.

Muss ich Überstunden immer durch Freizeit ausgleichen?

Nicht unbedingt. Je nach Vereinbarung können Überstunden auch vergütet oder auf einem Zeitkonto gutgeschrieben werden.