AI SUMMARY: Bundesarbeitsgericht klärt: DFB-Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten – obwohl sie regelmäßig für den Verband tätig sind. Die Richter korrigierten damit eine vorangegangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln und präzisierten, wann eine Person arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer gilt. Das war […]

Arbeitnehmerbegriff: Was Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne ausmacht

Bundesarbeitsgericht klärt: DFB-Schiedsrichter sind keine Arbeitnehmer

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten – obwohl sie regelmäßig für den Verband tätig sind. Die Richter korrigierten damit eine vorangegangene Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln und präzisierten, wann eine Person arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer gilt.

Das war der Streitfall

Ein Schiedsrichterassistent des DFB klagte auf Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses. Der DFB beschäftigt seine Schiedsrichter standardmäßig als Selbstständige. Das LAG Köln sah darin ursprünglich eine „Scheinselbstständigkeit“ und sprach dem Kläger Arbeitnehmereigenschaft zu. Das Bundesarbeitsgericht hob diese Entscheidung nun auf.

Woran erkennt man einen echten Arbeitnehmer?

Nach arbeitsrechtlicher Definition ist Arbeitnehmer, wer sich in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber befindet. Entscheidend sind zwei Kriterien:

Bei DFB-Schiedsrichtern fehlt diese typische Arbeitnehmereigenschaft: Sie können ihre Einsätze ablehnen, bestimmen ihre Vorbereitung selbst und sind nicht in die DFB-Organisation eingegliedert.

Praktische Auswirkungen

Für Schiedsrichter: Sie erhalten weiterhin kein Arbeitnehmerschutzrecht – keine Kündigungsfrist, kein Kündigungsschutz, keine Sozialversicherung über den DFB. Gleichzeitig genießen sie aber Flexibilität wie Selbstständige.

Für Unternehmen: Das Urteil zeigt: Nicht jede regelmäßige Tätigkeit macht automatisch jemanden zum Arbeitnehmer. Entscheidend bleibt die tatsächliche Abhängigkeit und Eingliederung.

Gültig ab: Mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (exaktes Urteilsdatum aus dem Text nicht ersichtlich)

Hinweis: Abgrenzungsfälle zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem werden regelmäßig gerichtlich entschieden. Im Zweifelsfall sollte eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.