AI SUMMARY: Hitzefrei für Arbeitnehmer? Was bei extremen Temperaturen gilt Wenn die Temperaturen im Sommer in die Höhe schießen, wird es im Büro oder in der Werkstatt oft unerträglich. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann: Kann ich nach Hause gehen? Die Antwort ist differenziert – es gibt kein generelles Recht auf Hitzefrei wie früher in der Schule. Das […]

Arbeitspflicht: Haben Beschäftigte ein Recht auf Hitzefrei?

Hitzefrei für Arbeitnehmer? Was bei extremen Temperaturen gilt

Wenn die Temperaturen im Sommer in die Höhe schießen, wird es im Büro oder in der Werkstatt oft unerträglich. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann: Kann ich nach Hause gehen? Die Antwort ist differenziert – es gibt kein generelles Recht auf Hitzefrei wie früher in der Schule.

Das sagt das Gesetz

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Hitzebelastung zu schützen. Dies regelt die Arbeitsstättenverordnung. Allerdings: Es gibt keine konkrete Temperaturgrenze, ab der Arbeitnehmer einfach gehen dürfen.

Stattdessen müssen Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn es am Arbeitsplatz zu heiß wird – etwa durch Lüftung, Sonnenschutzsysteme, Bereitstellung von Getränken oder Lockerung der Kleiderordnung.

Praktische Auswirkungen

Bei Büroarbeit: Temperaturen über 26–27 °C gelten als „erhöhte Wärmebelastung“. Der Arbeitgeber muss dann tätig werden. Erst ab 30 °C kann eine Pausenregelung sinnvoll sein.

Bei körperlicher Arbeit: Hier ist bereits ab 25 °C mit Maßnahmen zu rechnen, da die Belastung größer ist.

Recht der Ablehnung: Grundsätzlich können Arbeitnehmer die Arbeit nicht einfach verweigern. Allerdings: Besteht eine unmittelbare Gefährdung der Gesundheit, darf man die Arbeit einstellen und hat Anspruch auf Bezahlung (§ 273 BGB).

Was Arbeitnehmer tun können

Gültig ab: Diese Regelungen gelten bereits seit Langem; es gibt derzeit keine geplanten Änderungen zum Thema Hitzefrei.

Wichtig: Bei Unsicherheit sollten Arbeitnehmer ihren Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt konsultieren.