Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeiten trotz Krankschreibung: Was ist erlaubt?
Arbeiten trotz Krankschreibung – was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen
Viele Arbeitnehmer arbeiten weiterhin, obwohl sie krankgeschrieben sind – besonders im Homeoffice. Doch hier gibt es rechtliche und versicherungstechnische Fallstricke zu beachten.
Was rechtlich erlaubt ist
Eine ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest, keine rechtliche Anordnung. Das heißt: Arbeitnehmer dürfen theoretisch während einer Krankschreibung arbeiten. Es gibt kein gesetzliches Verbot. Allerdings hat das Konsequenzen – sowohl rechtlich als auch beim Versicherungsschutz.
Die Risiken für Arbeitnehmer
Wer trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitet, setzt sich erheblichen Risiken aus. Im Krankheitsfall oder bei einem Arbeitsunfall während dieser Zeit kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Die Unfallversicherung könnte Leistungen ablehnen, da der Arbeitnehmer hätte arbeitsunfähig sein sollen. Zudem kann sich die Genesung verzögern, wenn man sich nicht ausreichend schont.
Pflichten des Arbeitgebers
Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und Arbeitnehmer aktiv von der Arbeit abhalten, wenn diese krankgeschrieben sind. Das gilt besonders im Homeoffice: Arbeitgeber sollten klarmachen, dass Arbeit während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erwartet wird. Ignorieren Arbeitgeber das und lassen Mitarbeiter „stillschweigend“ arbeiten, können sie haftbar gemacht werden.
Praktische Auswirkungen
Im Homeoffice ist die Kontrolle schwächer – doch das entbindet Arbeitgeber nicht von ihrer Verantwortung. Gute Praxis: Explizit mitteilen, dass während Krankschreibung keine Arbeitsleistung erwartet wird. Für Betriebsräte und Vorgesetzte: Regelmäßige Schulungen zum Thema sind sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden.
Faustregel: Krankschreibung bedeutet Arbeitsunfähigkeit – wer arbeitet, gefährdet seinen Versicherungsschutz und verlängert möglicherweise die Genesung.
Gültig ab: Geltend aktuell (keine Neuregelung genannt)