AI SUMMARY: Streik im Nahverkehr: Verspätungen zur Arbeit können Konsequenzen haben Die Gewerkschaft Verdi hat erneut zu Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Vom 27. Februar bis zum frühen Sonntagmorgen sollen Busse, Trams und U-Bahnen bundesweit stillstehen. Für Arbeitnehmer, die dadurch zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben – auch wenn sie […]

Arbeitsverhinderung: Streik im Nahverkehr ist kein Freibrief für Verspätungen am Arbeitsplatz

Streik im Nahverkehr: Verspätungen zur Arbeit können Konsequenzen haben

Die Gewerkschaft Verdi hat erneut zu Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr aufgerufen. Vom 27. Februar bis zum frühen Sonntagmorgen sollen Busse, Trams und U-Bahnen bundesweit stillstehen. Für Arbeitnehmer, die dadurch zu spät oder gar nicht zur Arbeit kommen, kann das arbeitsrechtliche Folgen haben – auch wenn sie selbst nicht schuld sind.

Was Arbeitnehmer wissen sollten

Ein Streik im Nahverkehr zählt zu den sogenannten „höheren Gewalt“ oder unvermeidbaren Ereignissen. Trotzdem gilt: Wer nicht pünktlich zur Arbeit erscheint, muss das seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen. Eine einfache SMS oder Anruf ist in diesem Fall nicht nur höflich, sondern oft arbeitsrechtlich erforderlich.

Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer verlangen, dass dieser alternative Fahrtmöglichkeiten nutzt – etwa Taxi, private Fahrten oder größere Umwege mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wer sich einfach zu Hause bleibt, riskiert Probleme. Hier gilt: Wer die Arbeit nicht aufnehmen kann, obwohl er es könnte, schuldet dem Arbeitgeber eventuell Schadensersatz.

Praktische Auswirkungen

Lohnfortzahlung: Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer ihren Lohn auch dann, wenn sie wegen eines Streiks nicht arbeiten können – allerdings nur, wenn sie sich tatsächlich bemüht haben, zur Arbeit zu kommen. Wer gar nicht erst versucht, den Arbeitsplatz zu erreichen, kann seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlieren.

Abmahnung: Eine einzelne verspätete Ankunft wegen Streiks führt normalerweise nicht zu einer Abmahnung. Wiederholte Verspätungen oder Fehlzeiten ohne erkennbare Bemühungen können aber problematisch werden.

Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Bemühungen, zur Arbeit zu kommen. Behalten Sie Fahrkarten, Taxiquittungen oder Nachrichten auf, mit denen Sie Ihren Arbeitgeber informiert haben. So haben Sie im Zweifelsfall Nachweise für Ihre Sorgfalt.

Gültig ab: 27. Februar 2025