Arbeitszeit: Wie sich die Zeitumstellung auf Arbeitszeit und Vergütung auswirkt
Zeitumstellung 2026: Das müssen Arbeitgeber bei Arbeitszeit und Bezahlung beachten
Am 29. März 2026 werden die Uhren auf Sommerzeit umgestellt – und eine Stunde „verschwindet“. Arbeitgeber sollten diese fehlende Stunde bei der Planung von Arbeitszeit, Schichten und Vergütung berücksichtigen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Was passiert bei der Zeitumstellung?
In der Nacht von Samstag auf Sonntag werden die Uhren um 2 Uhr morgens auf 3 Uhr vorgestellt. Das bedeutet: Dieser Tag hat rechnerisch nur 23 Stunden statt 24 Stunden. Diese fehlende Stunde kann erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation haben.
Praktische Auswirkungen
Schichtplanung: Betriebe mit Schichtarbeit müssen prüfen, wie die Schichteinteilung an diesem Tag aussieht. Wer arbeitet die „fehlende“ Stunde, und wie wird das kompensiert?
Arbeitszeit-Erfassung: Systeme zur Zeiterfassung müssen entsprechend konfiguriert werden, damit keine Fehler bei der Stundenzählung entstehen.
Vergütung: Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze: Manche Arbeitgeber zahlen für die fehlende Stunde trotzdem vollständig, andere rechnen sie mit späteren Überstunden auf. Wichtig ist, dass die Regelung vorher geklärt und transparent mit Arbeitnehmern kommuniziert wird.
Tipp: Besonders bei Stundenlöhnen und bei Betrieben, die täglich Arbeitszeitausgleich vornehmen, sollten klare Regelungen getroffen werden.
Gültig ab: 29. März 2026