Arbeitszeitgesetz: Gestaltungsspielräume bei der Arbeitszeit nutzen
Arbeitszeitgesetz: Bundeskanzler Merz will mehr Flexibilität für Unternehmen
Die Bundesregierung plant grundlegende Änderungen beim Thema Arbeitszeit. Bundeskanzler Merz spricht sich dafür aus, das bestehende Arbeitszeitgesetz grundlegend zu reformieren oder sogar abzuschaffen, um Unternehmen mehr Spielraum zu geben.
Was soll sich ändern?
Bislang sieht das Arbeitszeitgesetz eine maximale tägliche Arbeitszeit vor. Die geplante Reform würde dies auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. Das bedeutet: Statt eine tägliche Obergrenze vorzugeben, soll nur noch die Gesamtstundenzahl pro Woche zählen. Arbeitgeber hätten damit mehr Flexibilität, die Arbeitszeit auf einzelne Tage zu verteilen.
Ein neuer Gesetzentwurf für ein modernisiertes Arbeitszeitgesetz steht allerdings noch aus. Dieser soll auch regeln, wie Arbeitszeiterfassung dokumentiert wird.
Praktische Auswirkungen
Mit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit könnten Unternehmen beispielsweise flexible Schichtmodelle oder längere Arbeitstage an einzelnen Wochentagen leichter umsetzen – müssten aber andere Tage entsprechend kürzer ausgestalten. Für Arbeitnehmer könnte dies sowohl Vorteile (flexiblere Tagesplanung, mehr freie Tage) als auch Risiken bergen (längere Arbeitsbelastung an einzelnen Tagen).
Die Reform ist politisch umstritten: Befürworter sehen mehr unternehmerische Flexibilität, Kritiker warnen vor Mehrbelastung für Arbeitnehmer.
Gültig ab: Entwurf in Bearbeitung, noch keine konkrete Umsetzung