Arbeitszeitgesetz: Wann Sonntagsarbeit erlaubt ist
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden: Masseurinnen und Masseure dürfen auch sonntags und an Feiertagen arbeiten. Diese Entscheidung zeigt, dass die grundsätzliche Schutzregel für Sonntagsarbeit nicht überall gilt – es gibt wichtige Ausnahmen.
Was besagt das Arbeitszeitgesetz? Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen. Das ist eine der wenigen echten Ruhezeiten, die das Gesetz garantiert. Aber: Es gibt zahlreiche Ausnahmen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten.
Wer darf trotzdem sonntags arbeiten? Sonntagsarbeit ist erlaubt in Gaststätten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kinos, Hotels und anderen Dienstleistungsbetrieben. Das Gericht bestätigte jetzt: Auch Massage-Praxen fallen darunter. Der Grund: Hier handelt es sich um Dienstleistungen, die regelmäßig auch am Wochenende nachgefragt werden und die Arbeitnehmer schützen den öffentlichen Dienst (auch wenn Massage eher um Wellness geht).
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Arbeitgeber können Sonntagsarbeit anordnen, müssen aber mindestens einen Ausgleichstag in der Woche gewähren. Das heißt: Wer sonntags arbeitet, bekommt einen anderen freien Tag – idealerweise unter der Woche. Außerdem muss das Direktionsrecht des Arbeitgebers gewahrt bleiben: Die Anordnung muss sachlich begründet sein und darf nicht willkürlich erfolgen.
Praktische Auswirkungen Angestellte in Wellness-, Massage- und ähnlichen Dienstleistungsbetrieben können nicht pauschal gegen Sonntagsarbeit Widerspruch einlegen. Allerdings haben sie Anspruch auf einen Ausgleichstag. Arbeitsverträge sollten klar regeln, wie oft Sonntagsarbeit anfällt und wie der Ausgleich geregelt wird.
Gültig ab: Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gilt unmittelbar; konkrete Umsetzungsfristen bestehen nicht.