Ausbildung: Ausbildungszeugnis schreiben: Pflicht oder Kür?
Ausbildungszeugnis: Das müssen Arbeitgeber wissen
Mit Ende der Berufsausbildung haben Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber. Dies ist nicht optional, sondern eine verpflichtende Leistung.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis?
Es gibt zwei Arten von Ausbildungszeugnissen: das einfache Zeugnis enthält Angaben zu Art, Dauer und Inhalten der Ausbildung sowie zur Leistung und zum Verhalten. Das qualifizierte Zeugnis geht darüber hinaus und kann zusätzliche Bewertungen der Fachkompetenz enthalten – und ist oft aussagekräftiger für zukünftige Arbeitgeber.
Auszubildende können in der Regel ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, wenn der Ausbildungsbetrieb dazu in der Lage ist.
Übernahme nach der Ausbildung
Wird ein Auszubildender nach Abschluss in ein reguläres Arbeitsverhältnis übernommen, müssen Arbeitgeber einige zusätzliche Punkte beachten. Das Ausbildungszeugnis bleibt ein eigenständiges Dokument und wird nicht automatisch mit einem neuen Arbeitszeugnis vermischt.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses ist Pflicht und muss rechtzeitig erfolgen – in der Regel kurz vor Ende des Ausbildungsverhältnisses. Eine ablehnende Haltung oder Verzögerung kann zu Konflikten führen.
Für Auszubildende: Sie sollten aktiv nachfragen, welche Art von Zeugnis sie erhalten und ob sie ein qualifiziertes Zeugnis wünschen. Das Zeugnis ist wichtig für spätere Bewerbungen.
Gültig ab: Gesetzliche Regelung (keine zeitliche Begrenzung)