AI SUMMARY: BAG-Urteil: Arbeitgeber darf Inflationsausgleichsprämie nicht willkürlich ausschließen Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht einfach deshalb von einer freiwilligen Inflationsausgleichsprämie ausschließen, weil ihr Gehalt durch eine Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Das wäre willkürlich und sittenwidrig. Was war der Fall? Ein Unternehmen wollte seinen Beschäftigten eine freiwillige Inflationsausgleichspauschale zahlen. Allerdings grenzte es Arbeitnehmer aus, deren […]

BAG-Urteil: Fehlerhafter Ausschluss von Inflationsausgleichsprämie

BAG-Urteil: Arbeitgeber darf Inflationsausgleichsprämie nicht willkürlich ausschließen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ein Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht einfach deshalb von einer freiwilligen Inflationsausgleichsprämie ausschließen, weil ihr Gehalt durch eine Mindestlohnerhöhung gestiegen ist. Das wäre willkürlich und sittenwidrig.

Was war der Fall?

Ein Unternehmen wollte seinen Beschäftigten eine freiwillige Inflationsausgleichspauschale zahlen. Allerdings grenzte es Arbeitnehmer aus, deren Lohn durch die gesetzliche Mindestlohnerhöhung bereits angepasst worden war. Das Gericht sah darin eine unzulässige Benachteiligung.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber: Wer eine Inflationsausgleichsprämie oder ähnliche freiwillige Zahlungen gewährt, muss sachliche Kriterien anwenden. Pauschale Ausschlussregeln sind riskant – das kann zu Schadensersatzforderungen führen.

Für Arbeitnehmer: Wenn Sie von einer Prämie ausgeschlossen wurden, nur weil Sie Mindestlohn bekommen, können Sie dagegen vorgehen. Eine Benachteiligung aufgrund der Mindestlohnerhöhung ist rechtlich nicht haltbar.

Wichtig: Arbeitgeber müssen bei freiwilligen Leistungen transparent und nachvollziehbar agieren. Eine Begründung wie „du bekommst ja schon mehr durch den Mindestlohn“ reicht nicht aus.

Gültig ab: Sofort anwendbar – orientiert sich an aktueller BAG-Rechtsprechung