BAG-Urteil: Kein Arbeitsverhältnis mit Schiedsrichterassistenten
BAG-Urteil: Schiedsrichterassistenten sind keine Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Schiedsrichterassistenten in der dritten Fußball-Liga keine Arbeitnehmer der DFB Schiri GmbH sind. Ein nicht berücksichtigter Assistent hatte auf Entschädigung geklagt – ohne Erfolg.
Was bedeutet das Urteil?
Schiedsrichterassistenten gelten arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer, sondern als unabhängige Einsatzkräfte. Das hat weitreichende Konsequenzen: Sie haben keinen Anspruch auf den Schutz des Arbeitsrechts, etwa bei Kündigungen oder Diskriminierung. Die DFB Schiri GmbH muss ihnen daher auch keine Entschädigungen zahlen, wenn sie nicht zu Spielen herangezogen werden.
Praktische Auswirkungen
Schiedsrichterassistenten können sich nicht auf Arbeitnehmerrechte berufen. Sie erhalten keine Sozialversicherungsleistungen und haben keinen Kündigungsschutz. Ihre Tätigkeit wird rechtlich als freie oder nebenberufliche Arbeit eingestuft, nicht als reguläres Beschäftigungsverhältnis.
Gültig ab: Mit Verkündung des BAG-Urteils