AI SUMMARY: Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenzen für Schadensersatzzahlungen bei Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) neu definiert. Ein Kläger, der als sogenannter „AGG-Hopper“ bekannt ist – also jemand, der wiederholt Diskriminierungsklagen einreicht – scheiterte mit seiner Forderung auf entgangenen Verdienst. Was das Urteil bedeutet Das BAG klarstellt: Der Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG ist […]

BAG-Urteil: Kein unbegrenzter Schadensersatzanspruch nach AGG-Diskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenzen für Schadensersatzzahlungen bei Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) neu definiert. Ein Kläger, der als sogenannter „AGG-Hopper“ bekannt ist – also jemand, der wiederholt Diskriminierungsklagen einreicht – scheiterte mit seiner Forderung auf entgangenen Verdienst.

Was das Urteil bedeutet

Das BAG klarstellt: Der Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 1 AGG ist nicht unbegrenzt. Arbeitgeber haften zwar für Diskriminierungen beim Einstellungsprozess – müssen aber nicht jeden geforderten Verdienstverlust zahlen. Das Gericht setzt damit Grenzen für Fälle, in denen Kläger pauschale Gewinnentgangschäden geltend machen, ohne konkrete, nachvollziehbare Verluste nachzuweisen.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber: Sie sind nicht automatisch zu unbegrenzten Zahlungen verpflichtet, wenn es um entgangene Einnahmen nach Diskriminierung geht. Das Gericht prüft, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Ablehnung und dem geltend gemachten Schaden besteht.

Für Arbeitnehmer: Diskriminierungsschutz bleibt erhalten – aber Ansprüche müssen konkret und glaubhaft begründet sein. Pauschale Forderungen ohne Nachweis haben vor Gericht weniger Erfolgsaussichten.

Hintergrund: Das AGG schützt vor Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Wer diskriminiert wird, kann Schadensersatz fordern – aber eben nicht unbegrenzt.

Gültig ab: Sofort (BAG-Urteilsprechung)