BAG-Urteil: Keine Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit
BAG-Urteil: Keine Inflationsausgleichsprämie während Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Arbeitgeber dürfen Arbeitnehmer in Elternzeit von tariflichen Inflationsausgleichsprämien ausschließen. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil sie während ihrer Elternzeit keine solche Sonderzahlung erhielt – auch in der letzten Instanz ohne Erfolg.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Richter befanden, dass Tarifverträge berechtigt sind, Beschäftigte in Elternzeit von Inflationsausgleichszahlungen auszunehmen. Dies ist zulässig, obwohl diese Personen formal noch als Arbeitnehmer des Unternehmens gelten. Der Tarifvertrag durfte diese Unterscheidung also treffen.
Für die Arbeitnehmerin bedeutet dies: Während sie sich in Elternzeit befand, hatte sie keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie, die andere Beschäftigte erhielten.
Praktische Auswirkungen
Arbeitnehmer in Elternzeit erhalten oft bereits ein pausiertes Gehalt oder Elterngeld – diese Entscheidung verstärkt nun die finanzielle Belastung in dieser Phase zusätzlich. Wer sich in Elternzeit befindet, sollte seinen Tarifvertrag prüfen, ob Sonderzahlungen während dieser Zeit ausgeschlossen sind. Das Urteil signalisiert: Solche Ausschlüsse sind rechtlich haltbar.
Gültig ab: Mit Verkündung des BAG-Urteils