BAG-Urteil: Lohnerhöhung nur für Beschäftigte mit Neuvertrag?
BAG verbietet unterschiedliche Lohnerhöhungen für Alt- und Neuverträge
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargemacht: Arbeitgeber dürfen nicht willkürlich nur Mitarbeiter mit neuen Verträgen besser bezahlen als solche mit älteren Verträgen. Eine solche Differenzierung verstößt gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der konkrete Fall: Ein Unternehmen erhöhte die Löhne von Arbeitnehmern mit Neuverträgen, gewährte diese Erhöhung aber einer langjährigen Arbeitnehmerin mit Alt-Vertrag nicht. Das BAG entschied, dass dies unzulässig ist – es sei denn, es gibt objektive, sachliche Gründe für die unterschiedliche Behandlung.
Praktische Auswirkungen:
- Arbeitgeber müssen nachvollziehbare Gründe haben, wenn sie Lohnerhöhungen unterschiedlich handhaben
- Bloße Vertragsalter ist kein rechtfertigender Grund
- Betroffene Mitarbeiter können Lohnausgleich fordern, wenn sie benachteiligt wurden
- Unternehmen sollten ihre Lohnpolitik überprüfen und dokumentieren
Hintergrund: Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Arbeitsrecht verankert – wer gleiche Arbeit leistet oder sich in einer vergleichbaren Situation befindet, muss grundsätzlich auch gleich behandelt werden.
Gültig ab: Mit der BAG-Entscheidung sofort bindend