BAG-Urteil: Pauschale Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag ist unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Kündigungen getroffen: Pauschale Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam.
Was war der Fall? Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die vorsehen, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung automatisch bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt werden – also nicht mehr arbeiten müssen, ihre volle Vergütung aber weiterhin erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat solche pauschalen Regelungen nun für rechtswidrig befunden.
Warum ist das problematisch? Pauschale Freistellungsklauseln benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen, weil sie dem Arbeitgeber alle Entscheidungsgewalt geben. Der Arbeitgeber kann damit einseitig festlegen, dass der gekündigte Mitarbeiter sofort gehen muss – ohne Rücksicht auf Einzelfallumstände oder berechtigte Interessen des Arbeitnehmers.
Praktische Auswirkungen Das Urteil bedeutet: Arbeitsverträge mit solchen pauschalen Freistellungsklauseln sind unwirksam. Arbeitgeber können Beschäftigte nach einer Kündigung zwar noch freistellen, müssen aber eine Einzelfallabwägung vornehmen. Sie müssen also nachweisen, dass es konkrete Gründe gibt – etwa der Schutz von Betriebsgeheimnissen oder Betriebsabläufe. Ein automatisches Freigestelltwerden ist nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Gekündigte Arbeitnehmer haben nun bessere Chancen, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterbeschäftigt zu werden – wenn es keine ernsthaften Gründe für eine Freistellung gibt. Das schützt sie auch beim Übergang in eine neue Stelle oder bei der Jobsuche.
Gültig ab: Sofort (Gerichtsurteil)