Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Was Arbeitgeber beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags beachten müssen
Aufhebungsvertrag: Wo Arbeitgeber häufig Fehler machen
Viele Unternehmen nutzen derzeit Aufhebungsverträge zum Personalabbau. Doch Fehler bei der Gestaltung können für Arbeitgeber teuer werden – wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Alternative zur Kündigung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich gemeinsam auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das klingt einfach, erfordert aber rechtliche Sorgfalt. Häufige Fehler entstehen bei unklaren Regelungen zur Abfindung, fehlenden Hinweisen auf Arbeitslosenversicherung oder mangelhaften Formulierungen bei Freistellungen.
Praktische Auswirkungen
Sind die vertraglichen Regelungen fehlerhaft oder unvollständig, können Arbeitnehmer später Ansprüche geltend machen – etwa auf Gehalt für die restliche Kündigungsfrist oder höhere Abfindungen. Das LAG Köln hat in jüngsten Fällen Arbeitgebern hohe Nachzahlungen auferlegt. Besonders kritisch: Fehler bei der Freistellung von der Arbeit oder unklar formulierte Verzichte auf Schadensersatzansprüche.
Wer einen Aufhebungsvertrag plant, sollte die genaue Abfindungshöhe schriftlich festhalten, die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung klar darstellen und prüfen, ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bestehen. Eine anwaltliche Überprüfung vor der Unterzeichnung ist oft günstiger als spätere Rechtsstreitigkeiten.
Gültig ab: Ständig aktuell