AI SUMMARY: Ausbildungsvergütung 2027: So viel müssen Betriebe mindestens zahlen Die Mindestvergütung für Auszubildende wird zum Jahreswechsel 2027 angepasst. Das Bundesministerium für Bildung hat die neuen Sätze offiziell bekannt gemacht. Was sich konkret ändert: Die gesetzliche Mindestvergütung orientiert sich an der Entwicklung der Ausbildungsvergütungen und wird regelmäßig fortgeschrieben. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Mindestbeträge für alle […]

Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2027)

Ausbildungsvergütung 2027: So viel müssen Betriebe mindestens zahlen

Die Mindestvergütung für Auszubildende wird zum Jahreswechsel 2027 angepasst. Das Bundesministerium für Bildung hat die neuen Sätze offiziell bekannt gemacht.

Was sich konkret ändert: Die gesetzliche Mindestvergütung orientiert sich an der Entwicklung der Ausbildungsvergütungen und wird regelmäßig fortgeschrieben. Ab 1. Januar 2027 gelten neue Mindestbeträge für alle Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Für wen gilt das? Alle Betriebe, die Auszubildende beschäftigen, müssen ihnen mindestens diese Vergütung zahlen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Dies gilt auch, wenn ein Tarifvertrag keine höhere Vergütung vorsieht.

Praktische Auswirkungen: Ausbildungsbetriebe sollten ihre Vergütungsstrukturen prüfen und bei Bedarf anpassen. Wer unter der Mindestvergütung zahlt, riskiert Bußgelder. Die genauen Beträge werden üblicherweise zeitnah nach dieser Bekanntmachung veröffentlicht.

Gültig ab: 1. Januar 2027

Rechtsgrundlage: Berufsbildungsgesetz (BBiG), Bekanntmachung vom 30. September 2026