Bemessungsgrundlage Pauschalsteuer: So werden Incentive-Veranstaltungen (lohn-)steuerlich behandelt
Incentive-Veranstaltungen: Unterschiedliche Steuerregeln für Betriebsfeiern und Anreizveranstaltungen
Unternehmen können Betriebsveranstaltungen und Incentive-Reisen pauschal versteuern. Allerdings gelten für beide Veranstaltungstypen unterschiedliche Regeln bei der Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage.
Was sich ändert
Das Einkommensteuergesetz (§ 37b EStG) erlaubt Arbeitgebern, die Kosten für Veranstaltungen mit einer Pauschalsteuer zu versteuern, statt die Einkünfte einzelner Arbeitnehmer zu belasten. Bei Betriebsveranstaltungen (wie Sommerfeste oder Weihnachtsfeiern) und Incentive-Veranstaltungen (wie Anreizreisen oder Leistungsprämien) unterscheiden sich jedoch die Berechnungsgrundlagen erheblich.
Praktische Auswirkungen
Arbeitgeber müssen genau unterscheiden, welche Art von Veranstaltung vorliegt. Die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen führen zu verschiedenen Steuerzahlungen. Wer diese Unterscheidung nicht korrekt vornimmt, riskiert Nachzahlungen oder steuerliche Beanstandungen. Eine klare Klassifizierung der Veranstaltung ist daher essentiell für die korrekte Steuerberechnung.
Gültig ab: § 37b EStG (aktuelle Fassung)
Hinweis: Die genauen Berechnungsvorschriften und Grenzen für beide Veranstaltungstypen finden sich in den aktuellen Steuerleitlinien. Unternehmen sollten im Zweifelsfall ihre Finanzbuchhaltung oder einen Steuerberater konsultieren.