AI SUMMARY: Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen und auf Baustellen gelten ab sofort präzisere Sicherheitsregeln. Das Arbeitsministerium hat die bestehenden Vorschriften angepasst und korrigiert, um Arbeitgeber und Beschäftigte besser zu schützen. Was ändert sich? Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Baustellenverordnung wurden überarbeitet. Die aktuelle Berichtigung vom 25. Februar 2026 präzisiert und korrigiert dabei Regelungen, die zuvor angepasst […]

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung

Bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen und auf Baustellen gelten ab sofort präzisere Sicherheitsregeln. Das Arbeitsministerium hat die bestehenden Vorschriften angepasst und korrigiert, um Arbeitgeber und Beschäftigte besser zu schützen.

Was ändert sich?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Baustellenverordnung wurden überarbeitet. Die aktuelle Berichtigung vom 25. Februar 2026 präzisiert und korrigiert dabei Regelungen, die zuvor angepasst worden waren. Das betrifft vor allem die Anforderungen an den Umgang mit gefährlichen Stoffen und die Sicherheit auf Baustellen.

Praktische Auswirkungen:

Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten oder Baustellen betreiben, müssen ihre Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und möglicherweise anpassen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten über die neuen oder korrigierten Anforderungen unterweisen.

Die Regelungen gelten für alle Branchen – vom Handwerk über die Chemie bis zur Bauwirtschaft. Besonders wichtig: Auch die Weiterbildung und Dokumentation von Gefahrstoffen kann sich ändern.

Gültig ab: 25. Februar 2026