AI SUMMARY: Die Aufnahme von Parkinson in die Berufskrankheitenliste ist ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung beschlossen. Was ändert sich? Parkinson-Erkrankungen, die durch Pestizidbelastung am Arbeitsplatz entstehen, werden künftig als anerkannte Berufskrankheit eingestuft. Das bedeutet, dass betroffene Arbeitnehmer von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse […]

Berufskrankheit "Parkinson durch Pestizide" in die Berufskrankheitenliste aufgenommen

Die Aufnahme von Parkinson in die Berufskrankheitenliste ist ein wichtiger Schritt für Arbeitnehmer, die beruflich mit Pestiziden in Kontakt kommen. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung beschlossen.

Was ändert sich?

Parkinson-Erkrankungen, die durch Pestizidbelastung am Arbeitsplatz entstehen, werden künftig als anerkannte Berufskrankheit eingestuft. Das bedeutet, dass betroffene Arbeitnehmer von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Leistungen erhalten können – unabhängig davon, ob sie diese Erkrankung selbst verschuldet haben.

Praktische Auswirkungen

Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, im Gartenbau und anderen Branchen mit Pestizidkontakt können nun Leistungen wie medizinische Rehabilitation, Rente oder finanzielle Entschädigung beantragen. Wichtig: Es muss ein ärztlicher Nachweis erbracht werden, dass die Parkinson-Erkrankung durch berufliche Pestizidbelastung verursacht wurde. Die Berufsgenossenschaften unterstützen Arbeitnehmer bei der Anerkennung.

Gültig ab: Mit Verabschiedung durch das Bundeskabinett (genaues Inkrafttreten beachten)