Beschluss: Arbeitgeber muss zusammenhängenden Urlaub gewähren
Arbeitgeber muss zusammenhängenden Urlaub gewähren – Gerichtsurteil stärkt Arbeitnehmerrechte
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat entschieden: Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nicht verbieten, ihren Urlaub am Stück zu nehmen. Eine Arbeitnehmerin hatte vor Gericht Recht bekommen, ihre drei Wochen Urlaub zusammenhängend zu nutzen.
Was hat das Gericht entschieden?
Die Thüringer Arbeitnehmerin wollte ihren Urlaub nicht in kleineren Portionen nehmen, sondern drei Wochen am Stück. Ihr Arbeitgeber lehnte dies ab. Die Frau beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung – ein schnelles Gerichtsverfahren, um sofort Recht zu bekommen. Das LAG Thüringen gab ihr Recht und verpflichtete den Arbeitgeber, die drei zusammenhängenden Urlaubswochen zu genehmigen.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitnehmer: Sie haben das Recht, ihren Urlaub zusammenhängend zu nehmen. Arbeitgeber können das nicht einfach ablehnen – zumindest nicht ohne triftigen Grund. Dies ermöglicht echte Erholung und längere Reisen.
Für Arbeitgeber: Die betriebliche Organisation wird wichtiger. Urlaube müssen sorgfältig geplant werden, damit der Betrieb nicht lahm gelegt wird. Eine pauschale Ablehnung ist aber nicht zulässig.
Wichtig zu wissen: Der Arbeitgeber kann zusammenhängenden Urlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Gründe dagegensprechen – nicht aus reiner Unbequemlichkeit.
Gültig ab: Diese Rechtsprechung gilt unmittelbar; das Urteil ist bereits veröffentlicht und orientiert sich an bisheriger Arbeitsrecht-Rechtsprechung.