Betriebliche Gesundheitsförderung: Steuer- und beitragsfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber können Gesundheitsförderung steuerfrei bezuschussen
Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern jährlich bis zu 600 Euro für Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden – entweder als direkter Zuschuss oder durch eigene Angebote. Diese Leistungen bleiben sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Was ist begünstigt?
Der Freibetrag von 600 Euro pro Jahr gilt für Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Dies umfasst etwa Kurse zur Stressbewältigung, Ernährungsberatung, Rückenschulen oder präventive Gesundheitskurse. Die Finanzverwaltung hat eine Umsetzungshilfe veröffentlicht, die konkrete Einzelheiten regelt.
Wichtig: Reine Fitness-Studios und Massagen fallen nicht unter die Begünstigung und können nicht steuerfrei bezuschusst werden.
Praktische Auswirkungen
Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter gezielt unterstützen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Beschäftigte erhalten gesundheitliche Unterstützung ohne Lohnzuschläge zahlen zu müssen. Die Regelung fördert Prävention und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Gültig ab: Laufend geltende Regelung