Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027
Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen für 2027 beschlossen. Diese Verordnung legt die wichtigsten Kennzahlen fest, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen entscheidend sind.
Was ändert sich konkret?
Mit der Verordnung werden unter anderem die Beitragsbemessungsgrenzen neu festgesetzt. Diese Grenzen bestimmen, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden – ein wichtiger Faktor für die Höhe der Abgaben von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Darüber hinaus werden weitere Rechengrößen der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung angepasst.
Praktische Auswirkungen
Die neuen Rechengrößen sind entscheidend für die Lohnabrechnung: Arbeitgeber müssen ihre Beitragszahlungen entsprechend anpassen, und Arbeitnehmer sehen möglicherweise Veränderungen bei ihren Sozialversicherungsabzügen. Die genauen Werte werden mit der Verordnung bekanntgegeben und ermöglichen es Unternehmen, ihre Systeme rechtzeitig anzupassen.
Gültig ab: 1. Januar 2027