AI SUMMARY: Bundestariftreuegesetz: Mehr Schutz für Arbeitnehmer bei öffentlichen Aufträgen Ab Mai 2026 tritt das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge von Bund, Ländern oder Kommunen erhalten, ihre Arbeitnehmer nach Tarifvertrag bezahlen müssen. Was ändert sich konkret? Das Gesetz verpflichtet Auftragnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, ihre Beschäftigten mindestens nach […]

Bundestariftreuegesetz (BTTG)

Bundestariftreuegesetz: Mehr Schutz für Arbeitnehmer bei öffentlichen Aufträgen

Ab Mai 2026 tritt das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge von Bund, Ländern oder Kommunen erhalten, ihre Arbeitnehmer nach Tarifvertrag bezahlen müssen.

Was ändert sich konkret?

Das Gesetz verpflichtet Auftragnehmer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, ihre Beschäftigten mindestens nach den geltenden Tarifverträgen zu entlohnen. Dies gilt für Bundesaufträge und kann auf Länder und Kommunen ausstrahlen. Unternehmen, die sich nicht an Tariftreue halten, sollen von zukünftigen öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können.

Praktische Auswirkungen:

Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Schutz vor Lohndumping in Branchen wie Baugewerbe, Logistik oder Gebäudereinigung. Unternehmen müssen ihre Lohnpolitik überprüfen, wenn sie öffentliche Aufträge akquirieren möchten. Der Wettbewerb verlagert sich von reinem Preiskampf zu fairen Arbeitsbedingungen.

Gültig ab: 1. Mai 2026