Das Bundestariftreugesetz tritt in Kraft
Ab dem 1. Mai 2026 tritt das neue Bundestariftreugesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihre Arbeitnehmer*innen nach Tarifverträgen zu bezahlen.
Was ändert sich konkret?
Unternehmen, die Aufträge von Bund, Ländern oder Kommunen bekommen, müssen künftig nachweisen, dass sie ihre Beschäftigten nach geltenden Tarifverträgen entlohnen. Dies gilt für alle Branchen, in denen es Tarifverträge gibt – von Bauwirtschaft über Pflege bis zur Reinigung. Auch Subunternehmer müssen diese Vorgabe erfüllen.
Praktische Auswirkungen
Arbeitnehmer*innen erhalten bessere Schutzstandards bei der Arbeit, da Tarifverträge in der Regel höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Sicherheit bieten als Mindestlohn-Regelungen. Für Unternehmen bedeutet dies zusätzliche Dokumentationspflichten – sie müssen ihre Tarifgebundenheit nachweisen können. Kleinere und größere Betriebe können sich durch Tarifverträge auf faire Wettbewerbsbedingungen verlassen, da alle Mitbewerber die gleichen Standards einhalten müssen.
Gültig ab: 1. Mai 2026