Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
Deutsch-kolumbianisches Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet
Deutschland und Kolumbien haben ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das die Zusammenarbeit bei Rente und Arbeitsschutz regelt. Das Abkommen erleichtert deutschen Arbeitnehmern und Unternehmern in Kolumbien sowie kolumbianischen Fachkräften in Deutschland die Anerkennung ihrer Versicherungszeiten.
Rentenansprüche über Grenzen hinweg
Das zentrale Element des Abkommens ist die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Rente. Wer in Deutschland arbeitet und später nach Kolumbien zieht – oder umgekehrt – kann seine dort erworbenen Rentenpunkte anrechnen lassen. Das verhindert, dass Arbeitnehmer wegen grenzüberschreitender Tätigkeiten Rentenabschläge erleiden.
Praktische Auswirkungen
Deutsche Fachkräfte, die zeitweise in Kolumbien arbeiten, müssen nicht in beiden Ländern Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Abkommen regelt klare Regeln: Grundsätzlich ist immer das Land zuständig, in dem jemand arbeitet. Gleiches gilt für kolumbianische Fachkräfte in Deutschland – auch sie profitieren von klareren Regelungen bei der Sozialversicherung.
Darüber hinaus unterstützt das Abkommen die gegenseitige Gewinnung von qualifizierten Arbeitskräften. Beide Länder interessieren sich für Fachkräfte aus dem jeweils anderen Land – das Abkommen schafft dafür günstigere Bedingungen.
Gültig ab: Nach Ratifizierung durch beide Länder