Digitalisierung und Bürokratieabbau modernisieren die Arbeitsverwaltung
Arbeitsamt wird digitaler und unbürokratischer
Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 ein Modernisierungsgesetz für die Arbeitsverwaltung beschlossen. Ziel ist es, die Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung für Bürger vereinfacher und transparenter zu gestalten – mit weniger Bürokratie und mehr digitalen Prozessen.
Was ändert sich konkret?
Das neue Gesetz soll die Arbeitsverwaltung grundlegend digitalisieren. Das bedeutet: Arbeitslose und Jobsuchende sollen künftig mehr Anträge online einreichen können, statt persönlich zum Arbeitsamt zu gehen. Gleichzeitig werden unnötige Verwaltungsschritte abgebaut, um Verfahren zu beschleunigen.
Die Arbeitsförderung wird transparenter: Betroffene sollen leichter nachvollziehen können, woran ihre Anträge sind und welche Leistungen ihnen zustehen.
Praktische Auswirkungen
Arbeitslose profitieren von schnelleren Bearbeitungen und weniger Verwaltungsaufwand. Auch die Ämter selbst werden effizienter und können sich besser um die Vermittlung in Arbeit kümmern. Die Modernisierung sollte insgesamt zu weniger Wartezeiten und besseren Services führen.
Gültig ab: 15. Juli 2026