AI SUMMARY: Strengere Lärmschutzregeln für Geräte und Maschinen ab Mai 2026 Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird verschärft. Die neue Regelung soll Arbeitnehmer besser vor Lärmbelastung am Arbeitsplatz schützen und Hersteller zu leiseren Produkten verpflichten. Was ändert sich konkret? Die dritte Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) präzisiert und verschärft die bestehenden Anforderungen an die Lärmemission von […]

Dritte Verordnung zur Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Strengere Lärmschutzregeln für Geräte und Maschinen ab Mai 2026

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung wird verschärft. Die neue Regelung soll Arbeitnehmer besser vor Lärmbelastung am Arbeitsplatz schützen und Hersteller zu leiseren Produkten verpflichten.

Was ändert sich konkret?

Die dritte Änderung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) präzisiert und verschärft die bestehenden Anforderungen an die Lärmemission von Maschinen und Geräten. Dies betrifft sowohl Hersteller als auch Arbeitgeber, die solche Geräte einsetzen. Die genauen Details der Verschärfungen werden durch die Verordnung vom 11. Mai 2026 geregelt.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber: Unternehmen müssen überprüfen, ob ihre genutzten Geräte und Maschinen die neuen Anforderungen erfüllen. Möglicherweise ist eine Nachrüstung oder der Austausch lärmintensiver Ausrüstung erforderlich, um Arbeitnehmer vor Gehörschäden zu bewahren.

Für Beschäftigte: Die Regelung trägt dazu bei, das Risiko von Lärmberufserkrankungen zu senken und trägt damit zur Prävention bei.

Für Hersteller: Bei der Entwicklung neuer Geräte müssen strengere Lärmgrenzen beachtet werden.

Gültig ab: 30. Mai 2026