Ehrenamt: Vergütung von Betriebsräten: Was das Gesetz vorgibt
Betriebsratsvergütung: Was Arbeitgeber und Räte wissen müssen
Seit fast zwei Jahren gibt das Betriebsverfassungsgesetz klarere Regeln vor, wie Betriebsräte vergütet werden müssen. Trotzdem entstehen in der Praxis immer wieder Unsicherheiten – besonders bei neu gewählten Gremien.
Das Wichtigste in Kürze
Betriebsräte haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Bezahlung so zu bemessen, dass sie dem Aufwand und der Verantwortung des Ehrenamts entspricht. Die konkrete Höhe wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhandelt – es gibt keinen gesetzlich festgelegten Mindestsatz.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Sie müssen sich bewusst mit der Frage auseinandersetzen, wie viel die Betriebsratsarbeit wert ist. Eine pauschale oder zu niedrige Vergütung kann zu Konflikten führen und im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Für Betriebsräte: Sie sollten ihre Vergütung nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv verhandeln. Orientierungspunkte sind Vergleichswerte in der Branche, die zeitliche Belastung und die Größe des Betriebs.
Was Rechtssicherheit schafft
Sinnvoll ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die die Vergütung und deren Bemessungskriterien festlegt. So lassen sich spätere Disputes vermeiden.
Gültig ab: Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz gelten bereits seit fast zwei Jahren