Einigung zur eDeclaration-Verordnung: Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch Digitalisierung und Vereinfachung
EU einigt sich auf digitale Arbeitnehmererklärungen – deutlich weniger Bürokratie
Die EU-Staaten haben sich auf eine neue Verordnung zur digitalen Meldung von Arbeitnehmerdaten geeinigt. Das sogenannte eDeclaration-System soll Arbeitnehmerschutz verbessern und gleichzeitig Kontrollbehörden und Unternehmen deutlich entlasten.
Was sich konkret ändert:
Statt Papiererklärungen und aufwendiger manueller Verwaltung werden Arbeitnehmerdaten künftig digital erfasst und übermittelt. Das System ermöglicht es Behörden, Verstöße gegen Arbeitsrecht leichter zu erkennen – etwa bei Mindestlohnverletzungen, Schwarzarbeit oder unzulässigen Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig reduziert die Digitalisierung den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber und Prüfbehörden erheblich.
Praktische Auswirkungen:
Arbeitgeber müssen ihre Daten künftig digital dokumentieren und übermitteln. Beschäftigte profitieren durch bessere Kontrollen – illegale Beschäftigung und Ausbeutung lassen sich schneller aufdecken. Behörden wie Zoll und Arbeitsagenturen können effizienter prüfen und durchgreifen. Besonders Leiharbeitnehmer und Wanderarbeitnehmer sollen besser geschützt werden.
Gültig ab: Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (voraussichtlich 2026)