Elektromobilität: Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
Elektrofahrzeuge als Dienstwagen: Lohnsteuerliche Förderung wird angepasst
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Elektro- oder Hybridfahrzeuge zur Verfügung stellen, profitieren von lohnsteuerlichen Vergünstigungen. Diese Förderung wurde jetzt teilweise verschärft, teilweise aber auch gelockert.
Das ändert sich konkret:
Bei reinen Elektrofahrzeugen: Die Grenze für den Listenpreis bei Neuanschaffungen wurde angehoben. Das bedeutet: Arbeitgeber können künftig auch teurere E-Autos mit Steuervergünstigungen an ihre Arbeitnehmer abgeben, ohne dass höhere Lohnsteuern fällig werden.
Bei Hybrid-Fahrzeugen: Hier wurden die Anforderungen verschärft. Die Reichweitenvoraussetzungen sind strenger geworden – Plug-in-Hybride müssen also eine bestimmte elektrische Reichweite haben, um in den Genuss der Steuervergünstigungen zu kommen.
Praktische Auswirkungen:
Für Arbeitnehmer mit Elektroautos kann das Vorteil bringen, da Arbeitgeber flexibler hochwertigere E-Fahrzeuge anbieten können. Bei Hybrid-Fahrzeugen wird dagegen überprüft, ob sie tatsächlich überwiegend elektrisch nutzbar sind. Dies soll sicherstellen, dass die Förderung nur echte Umweltalternativen unterstützt.
Gültig ab: Die neuen Regelungen gelten für lohnsteuerliche Entscheidungen ab der jeweiligen Verkündigung.
Hinweis: Die genauen Fristen und Beträge sollten mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater abgeklärt werden.