AI SUMMARY: Eine neue Verordnung erweitert die Regelungen zum Sonderurlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) tritt am 6. März 2026 in Kraft und passt die bestehenden Bestimmungen an. Die genauen Änderungen der Verordnung betreffen die Regelungen für bezahlte Freistellungen in besonderen Lebenssituationen. Sonderurlaub wird Arbeitnehmern gewährt, wenn wichtige persönliche oder […]

Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Eine neue Verordnung erweitert die Regelungen zum Sonderurlaub für Arbeitnehmer in Deutschland. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) tritt am 6. März 2026 in Kraft und passt die bestehenden Bestimmungen an.

Die genauen Änderungen der Verordnung betreffen die Regelungen für bezahlte Freistellungen in besonderen Lebenssituationen. Sonderurlaub wird Arbeitnehmern gewährt, wenn wichtige persönliche oder familiäre Ereignisse anfallen – etwa bei Eheschließungen, Todesfällen oder Umzügen. Mit der Anpassung sollen diese Regelungen modernisiert oder erweitert werden.

Praktische Auswirkungen

Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Arbeitgeber erkundigen, welche konkreten Änderungen zum 6. März 2026 gelten. Die genauen Details, um welche Lebenssituationen die Sonderurlaubsregelungen erweitert oder geändert werden, müssen aus dem Gesetzblattentwurf entnommen werden. Arbeitgeber sollten ihre Urlaubsrichtlinien entsprechend aktualisieren.

Gültig ab: 6. März 2026

Hinweis: Die vollständigen Änderungsdetails sind im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 57 veröffentlicht.