Fürsorgepflicht: Wie Arbeitgeber mit Mobbing am Arbeitsplatz umgehen müssen
Arbeitgeber müssen gegen Mobbing vorgehen – Das sind die rechtlichen Pflichten
Mobbing am Arbeitsplatz verpflichtet Arbeitgeber zum Handeln. Sie haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und müssen eingreifen, wenn systematisches Fehlverhalten gegenüber einzelnen Beschäftigten vorliegt. Allerdings ist nicht jeder Konflikt zwischen Kollegen bereits Mobbing.
Wann liegt tatsächlich Mobbing vor?
Mobbing ist nicht einfach eine einzelne unangenehme Situation oder ein persönlicher Konflikt. Es handelt sich um wiederholte, systematische Anfeindungen, Schikanen oder Ausgrenzung, die über einen längeren Zeitraum erfolgen. Dabei geht es um gezieltes, feindseiliges Verhalten mehrerer Personen oder einer Person gegen eine andere – mit dem Ziel, diese einzuschüchtern, zu demütigen oder auszugrenzen.
Typische Beispiele sind: ständige Kritik, Isolierung von Arbeitsprozessen, Verbreitung von Gerüchten, Beleidigungen oder das systematische Ignorieren.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit und Menschenwürde seiner Mitarbeiter zu schützen. Das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Konkret bedeutet das:
- Der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn er von Mobbing erfährt
- Er muss den Sachverhalt untersuchen und dokumentieren
- Er muss angemessene Maßnahmen einleiten – von Gesprächen bis zu Abmahnungen oder Kündigung
- Er muss das Opfer vor weiteren Übergriffen schützen
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Wer nicht handelt, riskiert Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeldklagen durch das Opfer. Arbeitsgerichte prüfen streng, ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist.
Für betroffene Mitarbeiter: Sie können Schadensersatz fordern und haben das Recht, den Arbeitsplatz als gesundheitsgefährdet abzulehnen. Bei schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Auch eine Anzeige bei der Arbeitsschutzbehörde ist eine Option.
Wichtig: Mobbing-Opfer sollten Vorfälle dokumentieren, mit dem Arbeitgeber sprechen und notfalls rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber wiederum sollte klare Anti-Mobbing-Richtlinien etablieren und Beschwerdeverfahren einführen.
Gültig ab: Diese Regelungen gelten bereits seit Jahren und sind ständige Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte.