AI SUMMARY: WM-Feiern im Betrieb: Das müssen Arbeitgeber steuerlich beachten Viele Unternehmen laden ihre Mitarbeiter zur Fußball-WM zu gemeinsamen Public Viewings oder Betriebsfeiern ein. Doch Arbeitgeber sollten wissen: Nicht alle diese Leistungen sind steuerfrei. Je nachdem, wie die Veranstaltung ausgestaltet wird, kann für Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Was ist steuerfrei? Grundsätzlich sind Betriebsveranstaltungen mit geringem Wert steuerfrei. […]

Gehaltsextras: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

WM-Feiern im Betrieb: Das müssen Arbeitgeber steuerlich beachten

Viele Unternehmen laden ihre Mitarbeiter zur Fußball-WM zu gemeinsamen Public Viewings oder Betriebsfeiern ein. Doch Arbeitgeber sollten wissen: Nicht alle diese Leistungen sind steuerfrei. Je nachdem, wie die Veranstaltung ausgestaltet wird, kann für Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen.

Was ist steuerfrei?

Grundsätzlich sind Betriebsveranstaltungen mit geringem Wert steuerfrei. Das bedeutet: Wenn der Arbeitgeber für alle Mitarbeiter gleichermaßen ein Public Viewing organisiert und die Bewirtung (Getränke, Snacks) bezahlt, entsteht in der Regel keine Steuerpflicht. Auch kleine WM-Geschenke wie Fanschmuck oder Trikots können steuerfrei bleiben, wenn sie einen angemessenen Wert nicht überschreiten.

Wann wird es teuer?

Problematisch wird es, wenn der materielle Wert der Leistungen zu hoch wird oder wenn nur einzelne Mitarbeiter bevorzugt werden. Besonders bei hochpreisigen Ticketgeschenken für begehrte Spiele sollten Arbeitgeber vorsichtig sein – hier kann leicht steuerpflichtiger Lohn entstehen, der sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber Konsequenzen hat.

Praktische Auswirkungen

Tipp für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie die Betriebsveranstaltung und halten Sie die Kosten transparent. So vermeiden Sie Diskussionen mit dem Finanzamt und überraschende Steuernachzahlungen.

Gültig ab: aktuell (insbesondere für WM 2026)