AI SUMMARY: Ab Juli 2026 erhalten Minijobber eine neue Möglichkeit: Wer sich bisher von der Rentenversicherung befreien ließ, kann sich jetzt einmalig wieder anmelden – und damit Rentenansprüche aufbauen. Was ändert sich konkret? Bislang konnten geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 538 Euro monatlich) sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das bedeutete: kein Rentenbeitrag, aber auch keine Rentenpunkte. […]

Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob wird möglich

Ab Juli 2026 erhalten Minijobber eine neue Möglichkeit: Wer sich bisher von der Rentenversicherung befreien ließ, kann sich jetzt einmalig wieder anmelden – und damit Rentenansprüche aufbauen.

Was ändert sich konkret?

Bislang konnten geringfügig Beschäftigte (Minijobs bis 538 Euro monatlich) sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das bedeutete: kein Rentenbeitrag, aber auch keine Rentenpunkte. Ab dem 1. Juli 2026 gibt es erstmals die Möglichkeit, diese Befreiung rückgängig zu machen und freiwillig wieder in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Dies ist allerdings eine einmalige Gelegenheit – Arbeitnehmer sollten diese Frist nicht verpassen, wenn sie ihre Rente aufbessern möchten.

Praktische Auswirkungen

Für Minijobber bedeutet das: Wer bislang Beiträge sparte, kann sich nun bewusst für mehr Altersvorsorge entscheiden. Die Anmeldung erfolgt über die Minijob-Zentrale. Arbeitnehmer sollten die Frist beachten, um nicht die einmalige Chance zu verlieren.

Gültig ab: 1. Juli 2026