Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
# Digitales Führungszeugnis und längere Frist für Soldaten
Bundestag und Bundesrat haben ein Reformpaket verabschiedet, das mehrere Bereiche modernisiert. Für Arbeitnehmer relevant sind vor allem zwei Punkte: die Digitalisierung des Führungszeugnisses und eine längere Antragsfrist für betroffene Soldaten.
Was ändert sich beim Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis wird digitaler. Statt nur in Papierform können Arbeitgeber und Behörden künftig auch auf elektronische Varianten zugreifen. Das soll Verwaltungsprozesse beschleunigen – etwa bei Einstellungsverfahren, wo ein Führungszeugnis häufig verlangt wird.
Längere Frist für Soldaten mit Benachteiligung
Das Gesetz verlängert die Antragsfrist für Soldaten und Soldatinnen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Sie haben nun mehr Zeit, Entschädigungsanträge zu stellen. Das Gesetz würdigt damit historisches Unrecht und gibt Betroffenen bessere Chancen auf Rehabilitation und finanzielle Entschädigung.
Praktische Auswirkungen
Arbeitnehmer profitieren von schnelleren Einstellungsverfahren durch digitale Führungszeugnisse. Für betroffene Soldaten eröffnen sich neue Chancen auf Entschädigung.
Gültig ab: 24.07.2026