Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
**Sicherheitschecks für Beamte und Sicherheitskräfte werden modernisiert**
Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz wird grundlegend modernisiert. Die Änderungen treten am 16. Januar 2026 in Kraft und betreffen vor allem Beamte, Soldaten und Personen in sicherheitsrelevanten Positionen.
Was ändert sich konkret?
Das neue Gesetz aktualisiert die Verfahren zur Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten in sensiblen Bereichen wie Sicherheitsbehörden, Streitkräfte und kritische Infrastruktur. Dabei werden sowohl das Bundesbeamtengesetz als auch Regelungen für Soldaten und das Soldatengesetz angepasst. Auch die Gewerbeordnung wird geändert, um die Anforderungen für private Sicherheitsdienstleister zu präzisieren. Das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister wird für bessere Überprüfungen modernisiert.
Praktische Auswirkungen:
- Beamte und Soldaten in sicherheitsrelevanten Funktionen müssen sich aktualisierteren Überprüfungsverfahren unterziehen
- Private Sicherheitsunternehmen müssen erhöhte Standards erfüllen
- Die Datenbeschaffung wird digitalisiert und effizienter gestaltet
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Überprüfungen verbessern sich
Gültig ab: 16. Januar 2026