Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Schwarzarbeit wird digital bekämpft: Neue Meldepflichten für Arbeitgeber
Ab sofort müssen Arbeitgeber verstärkt digitale Meldeverfahren nutzen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu verhindern. Das neue Gesetz modernisiert die bisherigen Kontrollmechanismen und verschärft die Anforderungen an Transparenz bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern.
Was ändert sich konkret?
Das Gesetz passt mehrere wichtige Arbeitnehmerschutzgesetze an: Das Mindestlohngesetz, die Mindestlohnmeldeverordnung, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz werden aktualisiert. Die Meldeverfahren für Beschäftigte werden digitalisiert und vereinheitlicht. Dadurch soll es schwerer werden, Arbeitnehmer „unter dem Tisch“ zu beschäftigen oder ihre Arbeitszeiten und Löhne zu verschleiern.
Besonders betroffen sind Branchen mit häufigen Entsendearbeitern und Leiharbeitnehmern – etwa Bau, Gastronomie und Logistik. Arbeitgeber müssen künftig ihre Meldungen strukturierter und nachvollziehbarer machen.
Praktische Auswirkungen:
Unternehmen müssen ihre internen Prozesse anpassen und in digitale Meldewerkzeuge investieren. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr Sicherheit: Ihre Beschäftigung wird besser dokumentiert, Mindestlohnverstöße lassen sich leichter aufdecken. Die Kontrollbehörden (wie der Zoll) erhalten bessere Datengrundlagen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Gültig ab: 29. Juni 2026