Gesetz zur Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Erprobungsfreiräume
# Neue Erprobungsfreiräume für Unternehmen und Behörden ab Oktober 2026
Deutschland bekommt ein neues Bundeserprobungsgesetz, das Unternehmen und Verwaltung gezielt Spielraum für Innovationen geben soll. Das Gesetz tritt am 10. Oktober 2026 in Kraft und regelt, wie Behörden und private Firmen zeitlich begrenzt von bestehenden Regeln abweichen können – um neue Ideen zu testen.
Was ändert sich konkret?
Das neue Bundeserprobungsgesetz (BErpG) schafft einen rechtlichen Rahmen für sogenannte Erprobungsfreiräume. Unternehmen und Behörden können damit in definierten Bereichen experimentieren und Verfahren testen, ohne die normale Gesetzeslage befolgen zu müssen. Die Regelung betrifft mehrere Gesetze: das Sozialgesetzbuch V (Krankenversicherung), das Telekommunikationsgesetz, das Luftverkehrsgesetz und andere.
Die bisherigen Regelungen in Telekommunikation, öffentlicher Verwaltung, Luftverkehr und Sozialversicherung werden angepasst, um solche befristeten Erprobungen überhaupt erst zu ermöglichen.
Praktische Auswirkungen:
- Für Arbeitgeber: Unternehmen könnten in ausgewählten Projekten von starren gesetzlichen Vorgaben abweichen – beispielsweise beim Einsatz neuer Technologien oder Arbeitsmodelle. Das reduziert Bürokratie, wenn die Erprobung behördlich genehmigt ist.
- Für Beschäftigte: Neue Arbeitsmodelle oder Versicherungsregeln könnten lokal getestet werden. Allerdings müssen solche Erprobungen dokumentiert und evaluiert werden.
- Für die Verwaltung: Behörden können digitale Prozesse und Services schneller testen und rollieren.
Gültig ab: 10. Oktober 2026
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