AI SUMMARY: Neue Regeln für kritische Infrastrukturen: Deutschland stärkt den Schutz von Strom, Wasser und Telekommunikation Deutschland verschärft die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, Wasserwerke und Telefonnetze. Mit einem neuen Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um und bündelt alle Schutzmaßnahmen für solche systemrelevanten Anlagen erstmals unter einem Dach. Das neue KRITIS-Dachgesetz (Kritische Infrastrukturen) ist am 17. […]

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen

Neue Regeln für kritische Infrastrukturen: Deutschland stärkt den Schutz von Strom, Wasser und Telekommunikation

Deutschland verschärft die Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen wie Kraftwerke, Wasserwerke und Telefonnetze. Mit einem neuen Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um und bündelt alle Schutzmaßnahmen für solche systemrelevanten Anlagen erstmals unter einem Dach.

Das neue KRITIS-Dachgesetz (Kritische Infrastrukturen) ist am 17. März 2026 in Kraft getreten. Es regelt einheitlich, wie Betreiber von Wasser-, Energie- und Kommunikationsnetzen ihre Systeme vor Sabotage, Cyberangriffen und Störungen schützen müssen. Parallel wurden mehrere bestehende Gesetze angepasst, darunter das BSI-Gesetz (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), das Telekommunikationsgesetz und das Energiewirtschaftsgesetz.

Praktische Auswirkungen

Für Arbeitgeber in diesen Branchen: Unternehmen in den Bereichen Stromversorgung, Wasserversorgung, Gas, Wärmeerzeugung und Telekommunikation müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und möglicherweise ausbauen. Das kann zusätzliche Schulungen für Mitarbeiter, neue Sicherheitsverfahren und regelmäßige Überprüfungen bedeuten.

Für Beschäftigte: Arbeitnehmer in kritischen Infrastrukturen können von strengeren Zugriffskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen betroffen sein – beispielsweise durch Zutrittskontrollen oder Überprüfungsprozesse bei Personenwechsel.

Das Gesetz zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu erhöhen und die Wirtschaft widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen.

Gültig ab: 17. März 2026