AI SUMMARY: Weniger Bürokratie für Sicherheitsbeauftragte – aber gleicher Schutz Das Gesetz zur Regelung der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet. Mit der Novellierung des § 22 SGB VII sollen Firmen von administrativen Lasten befreit werden – ohne dass der Arbeitsschutz darunter leidet. Was ändert sich konkret? Die neuen Regelungen „verschlanken“ die Anforderungen an die Bestellung und […]

Gesetzesänderung: Neuregelung für Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen

Weniger Bürokratie für Sicherheitsbeauftragte – aber gleicher Schutz

Das Gesetz zur Regelung der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen wurde grundlegend überarbeitet. Mit der Novellierung des § 22 SGB VII sollen Firmen von administrativen Lasten befreit werden – ohne dass der Arbeitsschutz darunter leidet.

Was ändert sich konkret?

Die neuen Regelungen „verschlanken“ die Anforderungen an die Bestellung und Tätigkeit von Sicherheitsbeauftragten erheblich. Statt detaillierter Vorschriften gibt es nun flexiblere Vorgaben, die Unternehmen mehr Spielraum geben. Gleichzeitig bleiben die Kernaufgaben – Überwachung der Sicherheit, Beratung des Arbeitgebers und Kontrollen – bestehen.

Praktische Auswirkungen

Vor allem kleinere und mittlere Betriebe profitieren von weniger Verwaltungsaufwand. Unternehmen können Sicherheitsaufgaben effizienter organisieren, ohne ständig neue formale Anforderungen erfüllen zu müssen. Die Arbeitsschutzkontrolle wird damit nicht schwächer, sondern praktischer gestaltet.

Gültig ab: 29. Mai 2026