Gesetzesvorhaben: Pläne zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
Diskriminierungsschutz soll verstärkt werden – Reform des Gleichbehandlungsgesetzes geplant
Das Justiz-, Bildungs- und Familienministerium haben einen Reformentwurf für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorgelegt. Das Gesetz soll angepasst werden, um Arbeitnehmer besser vor Diskriminierung zu schützen.
Was ändert sich?
Der veröffentlichte Referentenentwurf vom 14. April 2026 enthält Pläne zur Modernisierung des Diskriminierungsschutzes. Konkrete Details zu den geplanten Anpassungen sind in der Mitteilung allerdings noch nicht benannt. Das AGG regelt, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor Benachteiligung etwa aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter schützen müssen.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitnehmer könnte eine Reform bedeuten, dass ihre Rechte im Falle von Diskriminierung gestärkt werden. Die genauen Änderungen müssen im weiteren Gesetzgebungsprozess konkretisiert werden. Interessierte Verbände und Organisationen können sich zur Zeit zu dem Entwurf äußern.
Gültig ab: Nach Verabschiedung durch den Bundestag (noch nicht geschehen)