AI SUMMARY: Teilkrankschreibung kommt – Kürzung des Krankengeldes gestoppt Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dieses bringt wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer mit sich: Künftig wird es möglich sein, sich teilweise krankschreiben zu lassen und entsprechend Teilkrankengeld zu erhalten. Was ändert sich konkret? Teilarbeitsunfähigkeit: Arbeitnehmer können nun nicht mehr nur komplett arbeitsunfähig sein, sondern […]

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kabinettsbeschluss: Teilkrankschreibung ja, Kürzung des Krankengeldes nein

Teilkrankschreibung kommt – Kürzung des Krankengeldes gestoppt

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Dieses bringt wichtige Neuerungen für Arbeitnehmer mit sich: Künftig wird es möglich sein, sich teilweise krankschreiben zu lassen und entsprechend Teilkrankengeld zu erhalten.

Was ändert sich konkret?

Teilarbeitsunfähigkeit: Arbeitnehmer können nun nicht mehr nur komplett arbeitsunfähig sein, sondern auch teilweise. Das bedeutet: Sie können in reduziertem Umfang arbeiten, während sie sich von einer Krankheit erholen – und erhalten dafür teilweises Krankengeld.

Gute Nachricht beim Krankengeld: Der ursprüngliche Referentenentwurf sah eine Kürzung des regulären Krankengeldes vor. Dies ist in der finalen Kabinettsfassung nicht mehr enthalten. Das volle Krankengeld bleibt also erhalten.

Änderungen bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Diese Grenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, wird angepasst – Details zu dieser Änderung folgen mit der verabschiedeten Gesetzesfassung.

Praktische Auswirkungen

Die Teilkrankschreibung ermöglicht es berufstätigen Menschen, flexibler ins Berufsleben zurückzukehren. Statt vollständiger Ausfallzeiten können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Phasen reduzierter Arbeitsleistung vereinbaren. Dies könnte Betrieben helfen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, und Arbeitnehmern, schneller wieder produktiv zu werden.

Gültig ab: Nach Bundestag und Bundesrat (voraussichtlich 2026)