Gleichbehandlung: Wie Arbeitgeber den Gleichbehandlungsgrundsatz einhalten
Gleichbehandlung am Arbeitsplatz: Das müssen Arbeitgeber beachten
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten gleich und gerecht behandeln. Das ist ein grundlegendes Prinzip des Arbeitsrechts – doch in der Praxis passieren hier regelmäßig Fehler. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, wie schnell Arbeitgeber gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.
Was ist der Gleichbehandlungsgrundsatz?
Das Prinzip ist eigentlich einfach: Arbeitgeber dürfen einzelne Arbeitnehmer oder ganze Arbeitnehmergruppen nicht willkürlich schlechter behandeln als andere. Das gilt für Löhne, Arbeitsbedingungen, Urlaubsvergabe und alle anderen Aspekte der Beschäftigung. Ob jemand bevorzugt oder benachteiligt wird – es muss dafür einen sachlichen Grund geben.
Neben diesem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität schützt.
Praktische Auswirkungen
Für Arbeitgeber: Sie müssen dokumentieren können, warum sie Entscheidungen treffen – etwa bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder der Vergabe von Bonuszahlungen. Willkürlichkeit ist verboten. Besonders wichtig: Gleiche Arbeit sollte gleich bezahlt werden, es sei denn, es gibt nachvollziehbare Unterschiede (wie längere Betriebszugehörigkeit).
Für Arbeitnehmer: Wer glaubt, benachteiligt zu werden, kann die Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen. Das BAG überprüft solche Fälle kritisch – Fehler bei der Begründung kosten Arbeitgeber schnell Prozesse.
Gültig ab: Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts (ständig gültig)