Hitzeschutz: So bleibt es auch bei Hitze im Büro erträglich
Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Rechtliche Anforderungen und praktische Tipps
Sommerliche Hitzeperioden stellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Die gute Nachricht: Es gibt klare rechtliche Vorgaben und bewährte Maßnahmen, um Büros auch bei Temperaturen über 30 Grad erträglich zu gestalten.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss der Arbeitgeber die Raumtemperatur am Arbeitsplatz so niedrig wie möglich halten. Bei Büroarbeit gilt eine Temperatur von 26 Grad Celsius als zumutbar – darüber sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Eine rechtlich verbindliche Obergrenze existiert jedoch nicht.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und bei Hitze geeignete Präventionsmaßnahmen zu treffen. Dies gehört zur grundsätzlichen Fürsorgepflicht im Arbeitsschutz.
Praktische Maßnahmen
Unternehmen können verschiedene Schritte ergreifen: Sonnenschutzvorrichtungen wie Jalousien oder Rollläden installieren, für ausreichend Lüftung sorgen, oder flexiblere Arbeitszeiten mit früherer Start- und später Endzeit anbieten. Auch die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser ist eine grundlegende Pflicht.
Flexible Homeoffice-Regelungen in besonders heißen Phasen können für beide Seiten entlastend wirken – hier sollten Arbeitgeber und Betriebsrat (falls vorhanden) rechtzeitig absprechen.
Rechte der Arbeitnehmer
Beschäftigte können nicht einfach selbstständig nach Hause gehen, wenn es zu heiß wird. Allerdings können sie den Arbeitgeber auf mangelnde Schutzmaßnahmen hinweisen und sich im Zweifelsfall an den Betriebsrat oder das Arbeitsschutzamt wenden.
Besondere Schutzmaßnahmen sind für schwangere Frauen, Jugendliche und Menschen mit Vorerkrankungen notwendig.
Gültig ab:
Dauerhafte Regelung (saisonale Relevanz besonders Juni bis September)