Hitzewelle: Warum viele Unternehmen ihre Pflichten bei Hitze unterschätzen
Hitze am Arbeitsplatz: Welche Pflichten Arbeitgeber wirklich haben
Bei Temperaturen über 30 Grad wird es im Büro eng – und für Arbeitgeber kompliziert. Viele Unternehmen sind unsicher, welche Maßnahmen sie bei Hitze wirklich ergreifen müssen. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben, die oft unterschätzt werden.
Was Arbeitgeber leisten müssen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsstätte so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Das gilt auch bei extremer Hitze. Nach der Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, wenn die Temperatur am Arbeitsplatz zu hoch wird – etwa durch Sonnenschutz, Belüftung oder Klimatisierung.
Es gibt allerdings keinen gesetzlich festgelegten maximalen Grenzwert, ab dem Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet sind. Stattdessen müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und individuell abwägen, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.
Praktische Auswirkungen
Das sollten Arbeitgeber konkret tun:
- Ausreichend Wasser bereitstellen und Pausen ermöglichen
- Sonnenschutzvorrichtungen anbringen oder ausfahren
- Flexible Arbeitszeiten prüfen (früher Arbeitsbeginn, Homeoffice)
- Besonders vulnerable Gruppen (schwangere Frauen, ältere Arbeitnehmer) beachten
- Die Arbeitsstätte regelmäßig lüften
Beschäftigte können nicht einfach zuhause bleiben, nur weil es heiß ist – es sei denn, der Arbeitgeber erlaubt Homeoffice. Arbeitgeber hingegen müssen dokumentieren, welche Maßnahmen sie ergriffen haben.
Gültig ab: Dauerhafte Regelung (Arbeitsstättenverordnung)