Homeoffice : Steuerfreie Überlassung oder Sofortabschreibung von Ausstattung für das Homeoffice
**Homeoffice-Ausrüstung: So sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Steuern**
Immer mehr Beschäftigte arbeiten ganz oder teilweise von zu Hause aus – und brauchen dafür die richtige technische Ausstattung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können dabei von steuerlichen Erleichterungen profitieren.
Was ändert sich für Arbeitgeber?
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Homeoffice-Ausstattung zur Verfügung stellen – etwa Laptops, Monitore oder Büromöbel – können sie diese Kosten unter bestimmten Bedingungen steuerfrei überlassen. Das ist bereits seit Jahren möglich und wird von vielen Unternehmen genutzt, um ihre Beschäftigten zu unterstützen.
Zusätzlich können Arbeitgeber die Anschaffungskosten für Homeoffice-Ausstattung sofort abschreiben, anstatt sie über mehrere Jahre verteilt in den Büchern zu berücksichtigen. Das verbessert die Bilanz kurzfristig und senkt die Steuerlast.
Was ändert sich für Arbeitnehmer?
Auch Beschäftigte, die ihre Homeoffice-Ausstattung selbst bezahlen, können Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet: Ausgaben für Arbeitsmittel wie einen Monitor, einen ergonomischen Stuhl oder ein Notebook können von der Steuer abgesetzt werden und reduzieren damit die Einkommensteuer.
Praktische Auswirkungen
Beschäftigte sollten Belege für alle Homeoffice-Anschaffungen sammeln und diese in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten aufführen. Arbeitgeber wiederum können durch die Sofortabschreibung ihre Steuerlast senken, wenn sie in Homeoffice-Ausstattung investieren.
Gültig ab: Diese Regelungen sind seit Jahren in Kraft und bleiben weiterhin gültig.