KI-Verordnung: EU verschiebt zentrale Regelungen des AI Acts
EU verschiebt zentrale KI-Regelungen um Jahre
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf Änderungen zum EU-Künstliche-Intelligenz-Gesetz (AI Act) geeinigt. Mit dem sogenannten „Digital Omnibus“ werden wichtige Regelungen zur KI-Regulierung zeitlich verschoben und teilweise inhaltlich angepasst.
Was ändert sich konkret?
Der AI Act sollte ursprünglich schrittweise in Kraft treten und Unternehmen bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz stärker regulieren. Mit der Einigung werden nun zentrale Bestimmungen zu späteren Zeitpunkten wirksam. Dies betrifft unter anderem die Anforderungen an sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme, die beispielsweise bei Personalentscheidungen zum Einsatz kommen.
Die Verzögerung gibt Arbeitgebern und Anbietern von KI-Lösungen mehr Zeit zur Vorbereitung, bedeutet aber auch, dass strenge Kontrollen bei KI-Einsatz in Unternehmen später als geplant greifen.
Praktische Auswirkungen
Für Unternehmen: Arbeitgeber, die KI-Systeme etwa zur Vorauswahl von Bewerbern oder Leistungskontrolle nutzen, haben länger Zeit zur Compliance-Vorbereitung.
Für Arbeitnehmer: Der Schutz vor diskriminierender oder intransparenter KI-Nutzung verzögert sich entsprechend.
Gültig ab: Die neuen Fristen werden durch die konkrete Veröffentlichung des „Digital Omnibus“ bestimmt – eine genaue Umsetzung folgt in den kommenden Monaten.