AI SUMMARY: Personenbedingte Kündigung: Wann darf der Arbeitgeber kündigen? Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers selbst liegt – also nicht im Verhalten oder wirtschaftlichen Gründen. Das Arbeitsgericht Nordhorn hat kürzlich entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Außendienstler rechtmäßig kündigen durfte, der für 12 Monate seinen Führerschein […]

Kündigungsschutzgesetz: Was bei einer personenbedingten Kündigung gilt

Personenbedingte Kündigung: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Eine personenbedingte Kündigung ist möglich, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers selbst liegt – also nicht im Verhalten oder wirtschaftlichen Gründen. Das Arbeitsgericht Nordhorn hat kürzlich entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Außendienstler rechtmäßig kündigen durfte, der für 12 Monate seinen Führerschein verloren hatte.

Welche Gründe rechtfertigen eine personenbedingte Kündigung?

Typische Beispiele sind der Verlust notwendiger Qualifikationen oder die Unfähigkeit, die Tätigkeit auszuüben. Bei einem Außendienstler ist die Fahrerlaubnis zentral für die Jobausführung – ohne Führerschein kann die Arbeit nicht mehr verrichtet werden. Auch dauerhafte Erkrankungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die die Berufsausübung unmöglich machen, zählen dazu.

Praktische Auswirkungen

Arbeitgeber müssen aber auch bei personenbedingten Kündigungen Vorsicht walten lassen: Die Kündigung muss verhältnismäßig sein und darf nicht leichtfertig erfolgen. Vor einer Kündigung sollte geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Position möglich ist. Arbeitnehmer sollten wissen, dass eine personenbedingte Kündigung rechtlich strenger geprüft wird als eine verhaltensbedingte.

Gültig ab: Ständig gültiges Kündigungsschutzgesetz (KSchG)