Künstlersozialversicherung: Abgabe steigt im Jahr 2027 leicht auf 5,0 Prozent
Die Abgaben zur Künstlersozialversicherung steigen 2027 leicht an. Nach einem Jahr der Entlastung müssen Auftraggeber von Künstlern und Publizisten wieder tiefer in die Tasche greifen.
Was ändert sich konkret? Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt 2027 wieder 5,0 Prozent. Im laufenden Jahr 2026 lag die Quote noch bei 4,9 Prozent – eine vorübergehende Absenkung. Damit kehrt der Satz auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 zurück.
Praktische Auswirkungen Auftraggeber, die Künstler, Publizisten und ähnliche Kreative beschäftigen, zahlen damit wieder einen Prozentpunkt mehr auf deren Honorare in die Künstlersozialversicherung ein. Diese Versicherung sichert viele Freiberufler aus der Kultur- und Kreativbranche ab – ähnlich wie Arbeitgeber ihre Angestellten sozialversichern. Die Erhöhung betrifft alle, die solche Aufträge vergeben: von Verlagen über Agenturen bis zu Unternehmen, die regelmäßig mit freien Künstlern zusammenarbeiten.
Gültig ab: 1. Januar 2027